Das Gericht wertete das zu Gunsten des Angeklagten. Denn durch seine Aussagen hatte er seinen Opfern im Alter zwischen acht und zwölf Jahren umfassende Berfragungen zu den Taten erspart
Das ist ja schön und gut, aber das zu Gunsten des Opfers werten??
meiner meinung nach ist das selbstverständlich das er das tut, bzw sich selbst belastet.
Man kann doch nicht jemand strafmildernd behandeln, nur weil er späte Reue zeigt.
Für die Kinder macht das jetzt auch keinen großen Unterschied mehr, und meiner Meinung nach hat der Vater das eh nur getan weil er wusste das es so oder so iwann rauskommt, und ihm so halt noch positiv angerechnet wird 






